Beginnt ein Beben in Bordeaux? Der freiwillige Verzicht des Chateau Lafleur

Randnotiz oder ein gewaltiges Donnerwetter?

Die Weinszene diskutiert gerade intensiv die Ankündigung des Chateau Lafleur aus der Region Bordeaux, mit Jahrgang 2025 die Weine freiwillig auf die unterste Qualitätsstufe ‚Vin de France‘ zu deklassieren. Siehe u.a. hier in der VINUM

Zur Einordnung: Chateau Lafleur Weine finden sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weder in den Regalen von Edeka, Rewe oder Metro, noch beim ’normalen‘ Fachhändler um die Ecke. Der spezialisierte Händler Unger bietet den günstigsten Lafleur mit € 499,00 (Jahrgang 2002) an, Lobenberg bepreist den 2005er (100 Parker Punkte) mit € 2990,00.
Mit einer Anbaufläche von lediglich 4,5 Hektar ist Lafleur rein mengenmäßig definitiv eine Randnotiz im Wein-Ozean Bordeaux (ca. 100.000 Hektar Rebfläche).

Keine Randnotiz hingegen ist die Begründung des Weingutes: aufgrund der sich ändernden (klimatischen) Bedingungen müssen Anpassungen erfolgen, die im starren und konservativen AOC-System des Bordeaux nicht möglich sind. Die Presse diskutiert, ob hier eine Bewässerung gemeint sein könnte. Ich persönliche halte aber auch alternative Rebsorten (Syrah?) perspektivisch nicht für ausgeschlossen. Thema Bewässerung: nur auf gesonderten Antrag zulässig – und wer weiss bei den Klimakapriolen der letzten 10 Jahre (plötzlich auftretende Hitzewelle, teilweise über 40°) schon im Vorhinein das Risikopotential. Andererseits: die Klimakapriolen häufen sich, so dass eine generelle Freigabe der Bewässerung eigentlich eine logische Konsequenz hätte sein können oder müssen.

Wie konnte es soweit kommen?

Hierzu muss man wissen: das französische Weingesetz ist extrem traditionell. Manch Einer sagt ‚antiquiert‘, andere wiederum empfinden es als stabile Leitplanke in all den kommenden-und-wieder-gehenden Modeströmungen. Die Klassifikation der Premier Grand Crù basiert auf dem Jahr 1855 (!), wurde von Napoleon III zur Weltausstellung in Paris initiiert,  und nur 1973 einmal geändert, als Mouton-Rothschild von ‚Deuxieme‘ zu ‚Premier‘ aufstieg.
Château Lafleur ist in der traditionellen Bordeaux-Klassifikation von 1855 nicht aufgeführt, da diese Klassifikation hauptsächlich Weingüter des Médoc und ein Weingut aus Graves abdeckte. Château Lafleur liegt in Pomerol auf dem rechten Ufer von Bordeaux, und Pomerol-Weine sind bis heute nicht offiziell klassifiziert. Ein 170-jähriges System ignoriert Entwicklungen. Das muss man sich auch erst einmal leisten können…
Ach ja: für das System kann Lafleur ja auch gar nicht existieren, da Lafleur erst 1872 gegründet wurde ;-9

Es fehlt das Mittelschiff – eine IGP als zukünftige Lösung?

Ungeachtet der Flaschenpreise und des Renommée von Lafleur: im Korsett des AOP-Systems sind sie ein ‚Niemand‘. Ein Ausscheiden aus dem System bedeutet jedoch klassifikatorisch einen tiefen Fall: es bleibt nur die ‚unterste Schublade‘, Vin de France. Weil: es gibt in Bordeaux nicht den ‚Mittelbau‘, wie wir es bspw. aus anderen französischen Regionen gewohnt sind. Eine IGP Loire beispielsweise, oder als ganz besonderes Erfolgsmodell: die IGP Pays d’Oc im Languedoc-Roussillion (Küste westlich der Rhône bis zur Grenze in Spanien).

Dort ist die IGP zum Erfolgsmodell geworden, viele Winzer verzichten auf AOP-Nennungen um einfacher kommunizieren zu können. Bsp: Wissen Sie auf Anhieb, welche Rebsorten in einem AOP Fitou enthalten sind? Würden Sie nicht auch eher zu einem Syrah Pays d’Oc greifen (obwohl hier auch 15% andere Rebsorten, z.B. Grenache oder Carignan u.a.m. verschnitten werden dürfen). Ein Viognier Pays d’Oc ist genauso selbsterklärend wie ein Chardonnay Pays d’Oc oder ein Pinot Noir Pays d’Oc. Man könnte sagen: barrierefreier Weinkauf.

Was ist der Unterschied zu einem Vin de France?

Bei einem Vin de France Wein dürfen auf dem Etikett folgende Angaben gemacht werden:

  • Die Rebsorte(n), sofern der Wein mindestens 85% dieser Sorte(n) enthält.

  • Der Jahrgang (Millésime), also das Erntejahr der Trauben.

  • Der Produzent oder Abfüller (Name und Anschrift).

  • Das Herkunftsland Frankreich („Produit de France“).

  • Der Alkoholgehalt.

  • Flaschenfüllmenge.

  • Pflichthinweise wie z.B. Sulfitangabe („Contient des sulfites“) oder Warnhinweise für Schwangere.

Wichtig ist, dass Vin de France Weine keine geschützte geografische Angabe tragen dürfen, also keine Herkunftsbezeichnung zu einer Region oder einem Gebiet (wie AOP oder IGP). Die Rebsorten und der Jahrgang geben dem Verbraucher Hinweise auf den Wein, ohne dass Herkunftsregeln oder strenge Vorschriften wie bei AOP oder IGP greifen.
In der Konsequenz bedeutet dies: Ein Vin de France mit Trauben aus der Anbauregion ‚Bordeaux‘ darf nicht darauf hinweisen, dass er aus Bordeaux kommt. Lafleur dürfte auch keinen Hinweis auf die Trauben machen, da sie die 85% Regel nicht erfüllen (der Lafleur ist traditionell fifty-fifty Merlot & Cabernet Franc)

Verbraucherinformation versus Verbrauchertäuschung

Andreas Bensing, ehemaliger Leiter des zur Rewe-Gruppe gehörenden Kölner Weinkellers, sieht ein großes kommunikatives Problem, gerade für Online-Händler. Denn: ein Vin de France darf keiner Region zugeordnet werden (s.o.). Wie sortiert man nun einen entsprechenden Wein in eine Rubrik oder einen Katalog ein, ohne nicht direkt mit einem Bein ‚Verbrauchertäuschung‘ zu betreiben. Wir sind uns sicherlich alle unisono einig: Lafleur verwendet die eigenen Trauben vom Weingut in Pomerol, die Stilistik ist unverkennbar Bordeaux usw. Und dennoch: dieser Wein müsste unter ‚Frankreich –  ’sonstige‘ einsortiert werden. Spannende Frage: wenn ich nun verheimlichen muss, dass die Trauben aus eigenem Anbau auf 4,5ha Rebfläche in Pomerol wachsen und im Keller in Pomerol vinifiziert werden – enthalte ich dem Kunden nicht auch wichtige und relevante Informationen?

Kommt die IGP ‚Atlantique‘ oder ‚IGP Gironde‘?

Es bleibt abzuuwarten, ob de causa ‚Lafleur‘ nun einen gewaltigen Stein ins Rollen bringt – und auch andere Weingüter nachziehen oder Veränderungen fordern. Fakt ist: auch die Region Bordeaux steht unter einem enormen wirtschaftlichen Druck. Die Weine des Bordeaux verkaufen sich schon seit Jahren nicht mehr von selbst. Exportmärkte schwächeln, die Nachfrage nach Rotweinen sinkt generell. Dazu die ‚heissen Jahre‘, die die Weine schnell ins Alkoholreiche und Marmeladige abgleiten lassen. Braucht die Region neue Rebsorten? Braucht es einen stärkeren Fokus auf Weiss? Das ‚etablierte Bordeaux‘ wird sich meiner Meinung nach mit Händen und Füßen gegen zuviel Neuerung & Offenheit wehren. Möglicherweise sogar zu Recht, um eine ‚Marke wie Bordeaux nicht zu erodieren.
Aus meiner Sicht bietet sich daher ein Zwischenbau, wie die IGP-Klassifikation es elegant bietet, geradezu an. Im Languedoc-Roussillion feiert man die IGP ‚Pays d’Oc‘ weil es in extrem schwierigen Zeiten einen turn-around geliefert hat. ‚Pays d’Oc‘ gilt heute, gerade aufgrund der kommunikativen Einfachheit als Erfolgsmodell. Ich bin gespannt, ob wir in den nächsten Jahren eine IGP Gironde oder IGP Atlantique oder wie auch immer sie heissen mag, sehen werden.

Bildquelle: Vins de Bordeaux,  https://www.bordeaux.com/de

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